STK / MTK
MP-Betreiberverordnung
- Wir können das für Sie !
Als Service Dienstleister bieten wir Ihnen die MPG Betreuung für Praxis und Klinik.
Der Betreuungsumfang ist zugeschnitten auf die gesetzlichen Forderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):
- Bestandsaufnahme und Inventarisierung
- Bestandsverzeichnis (anlegen und pflegen)
- Erstellung von Medizinproduktebuch
- STK Prüfung nach §6 MPBetreibV
- MTK Prüfung nach §11 MPBetreibV (Ergometer u. Blutdruckmesser)
- Planung und Überwachung der Wiederholungsprüfungen
- Geräteeinweisungen nach MPG
- STK Prüfung nach §6 MPBetreibV
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines medizintechnischen Produkts gemäß §6 MPBetriebV, welche innerhalb bestimmter Intervalle unbedingt durchgeführt werden muss. Das Ziel der Sicherheitstechnischen Kontrolle ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln und Gefahren, bevor diese sich auf Patienten, Anwender und Dritte auswirken.
MTK Prüfung nach §11 MPBetreibV
Messtechnische Kontrolle an einem Ergometer
Die Messtechnische Kontrolle (MTK, früher Eichung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines medizintechnischen Gerätes mit Messfunktion gemäß §11 MPBetriebV. Die Püfung muss alle 24 Monate erfolgen. z.B. Blutdruckmesser / Ergometer. Unter anderem wird die Messtechnische Kontrolle von Tretkurbelergometern gefordert, die zur definierten physikalischen Belastung von Patienten eingesetzt werden. Die MTK der Ergomter erfolgt vor Ort in der Praxis oder Klinik.